Gerichts- und Beweissicherung-Gutachten
Alle Gerichtsgutachten bzw. Überprüfungen dienen der Beweissicherung und halten eine bestimmte Situation für einen Streitfall nachprüfbar fest.
Als von der IHK Berlin öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und –bewertung werde ich regelmäßig von den Gerichten beauftragt.
Deshalb bin ich als Sachverständiger angehalten und vereidigt, die Schadensituation objektiv aufzunehmen, zu bewerten und in einem Gerichtsgutachten festzuhalten.
Auf Grundlage dieser Erfahrung kann ich im Einzelfall besonders gut einschätzen, welche technischen Zusammenhänge für bestimmte Streitsituationen aufzuklären sind.
Diese Beweissicherung wird in der Fachsprache als "Parteivortrag" bezeichnet und verschafft dem Gericht einen Einblick in den technischen Sachverhalt.
Beispiele aus dem Bereich Beweissicherung-Gutachten
- Beschädigte Nockenwellenlagerung infolge eines falsch verwendeten Dichtmittels
- Kolbenboden mit Aufstosspuren eines Ventils
- Laufrolle eines Antriebsriemens mit Tragspuren
- Motorschaden durch gelösten Ventilsitz infolge einer nicht fachgerecht verbauten Autogasanlage.
- Pleuellagerschalen mit verklebten Rückständen infolge eines nicht geeigneten Motoröls.
- Zylinderkopf mit markanten Schäden an den Auslassventilen