Unfall- und Schadengutachten
Im Unfallgutachten werden nach Auftragserteilung jeweils neben den technischen Daten und der Zustandsbeschreibung des Fahrzeuges der Auftragsinhalt, der Untersuchungstag/-zeit und der detaillierten bildhaften Dokumentation, je nach Schadensfall folgende erforderliche Feststellungen getroffen:
- Berechnung des Wiederbeschaffungswertes
- Angaben zur Besteuerungsart des Wiederbeschaffungswertes
- Detaillierte Berechnung der Reparaturkosten
- Angaben zur Reparaturwerkstatt (ggf. Auswahl eines geeigneten Referenzbetriebes)
- Angaben zum Reparaturweg unter Berücksichtigung der Herstellervorgaben
- Angaben über maximal mögliche Reparaturgrenzen
- Berechnung der merkantilen Wertminderung (bei Haftpflichtschaden-Gutachten)
- Berechnung der Umbaukosten
- Ermittlung des Restwertes
- Klassifizierung des Nutzungsausfalls
- Klassifizierung der Mietwagenklasse
- Angabe der Reparaturdauer
- Angabe der Wiederbeschaffungsdauer
- Aufnahme des Schadenherganges mit Plausibilitätsprüfung des Schadenbildes
- Detaillierte Beschreibung von Kontaktspuren mit Wertung der Plausibilität
- Angaben zu Abzügen Neu für Alt (bei Kasko-Gutachten)
- Angaben zur Wertverbesserung
- Angaben zu Vor- und Altschäden
Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige hat bei der Berechnung und Einschätzung der vorstehend genannten Angaben insbesondere die aktuelle Rechtssprechung zu beachten!
Unfallschäden haben viele Facetten
- Ford mit Anprall an Laternenpfahl. Die Karosserie ist seitlich um ca. 60 cm eingedrückt.
- Mini mit tiefer Einstauchung der Beifahrertür in Höhe der B-Säule
- Toyota mit massivem Heckschaden und Bruch der Achse