Zustandsgutachten nach Leasingbedingungen
Ein Zustandsgutachten nach Leasingbedingungen stellt die Grundlage für die Rückgabe des Fahrzeuges nach Vertragsende dar.
Hierbei ist zu berücksichtigen, ob es sich um einen "Restwertvertrag" oder um einen "Kilometervertrag" handelt. Üblicherweise werden "Kilometerverträge" abgeschlossen und der Leasinggeber übernimmt das Restwertrisiko. Dies hört sich für den Verbraucher gut an doch im Kleingedruckten steckt hier das Risiko.
Es wird nach Vertragsende unter anderem "ein dem Alter und Laufleistung entsprechender Normalzustand" des Leasingfahrzeuges gefordert.
Nicht selten werden nahezu "Neuwagenmaßstäbe" bei der Rückgabe des Fahrzeuges angelegt und der Leasinggeber erhebt ein zusätzliches
Nutzungsentgelt für "überdurchschnittlichen Verschleiss".
Oft ist der Leasingnehmer mit der Höhe dieses Nutzungsentgeltes nicht
einverstanden und möchte nachweisen, dass der Zustand des
Fahrzeuges in keiner Weise im angemessenen Verhältnis zum zusätzlichen
Nutzungsentgelt steht.
Ein neutrales Leasinggutachten durch uns schafft Klarheit und dient in der Regel auch der aussergerichtlichen Einigung der Parteien.
Beispiele aus Leasinggutachten
- Abrieb an den Sitzwangen ist nicht vermeidbar und üblicherweise als normaler Verschleiss einzuordnen.
- Beschädigung am Aussenspiegel mit Rissbildung. Berechnung des Minderwertes ist erforderlich.
- Beschädigung an der Blende der Türverkleidung durch ein eingeklemmtes Gurtschloss. Einzelfallprüfung erforderlich!
- Leichte Schrammen am Felgenhorn ist in den meisten Fällen als altersüblicher Verschleiss einzuordnen.
- Parkdelle am Seitenteil. In den meisten Fällen ist dies als altersüblich einzuordnen.
- Schrammen an der Mittelblende des hinteren Stossfängers. Minderwertberechnung erforderlich.