Leasinggutachten Ingenieurbüro Unger in Berlin

Zustandsgutachten nach Leasingbedingungen

Ein Zustandsgutachten nach Leasingbedingungen stellt die Grundlage für die Rückgabe des Fahrzeuges nach Vertragsende dar.

Hierbei ist zu berücksichtigen, ob es sich um einen "Restwertvertrag" oder um einen "Kilometervertrag" handelt. Üblicherweise werden "Kilometerverträge" abgeschlossen und der Leasinggeber übernimmt das Restwertrisiko. Dies hört sich für den Verbraucher gut an doch im Kleingedruckten steckt hier das Risiko.

Es wird nach Vertragsende unter anderem "ein dem Alter und Laufleistung entsprechender Normalzustand" des Leasingfahrzeuges gefordert. Nicht selten werden nahezu "Neuwagenmaßstäbe" bei der Rückgabe des Fahrzeuges angelegt und der Leasinggeber erhebt ein zusätzliches Nutzungsentgelt für "überdurchschnittlichen Verschleiss".
Oft ist der Leasingnehmer mit der Höhe dieses Nutzungsentgeltes nicht einverstanden und möchte nachweisen, dass der Zustand des Fahrzeuges in keiner Weise im angemessenen Verhältnis zum zusätzlichen Nutzungsentgelt steht.

Ein neutrales Leasinggutachten durch uns schafft Klarheit und dient in der Regel auch der aussergerichtlichen Einigung der Parteien.

Beispiele aus Leasinggutachten

Leasinggutachten Ingenieurbüro Unger in Berlin
Abrieb an den Sitzwangen ist nicht vermeidbar und üblicherweise als normaler Verschleiss einzuordnen.
Leasinggutachten Ingenieurbüro Unger in Berlin
Beschädigung am Aussenspiegel mit Rissbildung. Berechnung des Minderwertes ist erforderlich.
Leasinggutachten Ingenieurbüro Unger in Berlin
Beschädigung an der Blende der Türverkleidung durch ein eingeklemmtes Gurtschloss. Einzelfallprüfung erforderlich!
Leasinggutachten Ingenieurbüro Unger in Berlin
Leichte Schrammen am Felgenhorn ist in den meisten Fällen als altersüblicher Verschleiss einzuordnen.
Leasinggutachten Ingenieurbüro Unger in Berlin
Parkdelle am Seitenteil. In den meisten Fällen ist dies als altersüblich einzuordnen.
Leasinggutachten Ingenieurbüro Unger in Berlin
Schrammen an der Mittelblende des hinteren Stossfängers. Minderwertberechnung erforderlich.

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